FAQ - häufig gestellte Fragen
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Hier finden Sie die Antworten.
Ja, wir setzen eine zertifizierte Softwarelösung ein, die monatlich aktualisiert wird. Zudem nehmen unserer Mitarbeiter an Updateseminaren teil, die ebenfalls über Neuerungen informieren.
Die in unserer Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preise beziehen sich auf kleinere Unternehmen. Mit steigenden Fallzahlen gewähren wir einen gestaffelten Preis.
Die in der Leistungsbeschreibung zusammengefassten Komponenten sind frei wählbar. Wir haben unter den verschiedenen Paketen Leistungen zusammengefasst, die uns in der Zusammensetzung sinnvoll erscheinen und so oder in leicht abgewandelter Form von unserer Kunden angefordert werden. Wir beraten Sie gern und stellen ein individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes Leistungspaket zusammen.
Eine der am häufigsten gestellten Fragen – Wir stehen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Bei dieser Gelegenheit können wir auch die von Ihnen benötigten Aufgaben besprechen und einen auf Ihre Anforderungen und Unternehmensgröße zugeschnittenen Preis kalkulieren.
Je nach Leistungspaket können wir Ihnen die verschiedensten Auswertungen zur Verfügung stellen. Die von uns eingesetzte Software bietet eine Reihe von Standardauswertungen und Berichten wie zum Beispiel Geburtstags- und Jubiläumslisten. Darüber hinaus setzen wir eine Reporting-Lösung ein, die es ermöglicht individuelle Listen und Auswertungen zu kreieren.
Sie können die Abrechnungen und Auswertungen von ins in der klassischen Form als Ausdruck erhalten. Es ist aber auch möglich alle Dokumente in digitalisierter Form zur Verfügung zu stellen. Dazwischen sind auch Mischformen möglich. Jeder Kunde erhält die Unterlagen in der von ihm gewünschten Form und Zusammensetzung.
In der Entgeltabrechnung muss inzwischen fast das komplette Bescheinigungswesen in elektronischer Form erfolgen. Daher gehört es zu unseren Aufgaben den Datenaustausch mit den beteiligten Institutionen durchzuführen und zu organisieren. In dem Zusammenhang sind manchmal auch Telefonate erforderlich oder Rückfragen müssen beantwortet werden.
Nein, unsere Kunden aus dem Bereich der klassischen Entgeltabrechnung zahlen keine Einrichtungspauschale. Vom ersten Monat der Zusammenarbeit an zahlen unsere Kunden nur den vereinbarten Paketpreis. Etwas anders sieht es im Bereich der Abrechnung von Transferkurzarbeitergeld aus. Dieser Bereich ist auf die Durchführung von Projekten angelegt. Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten sind hier auf maximal 12 Monate befristet. Zudem ist die Fluktuationsrate extrem hoch. Um den monatlichen Preis pro Abrechnung auf einem attraktiven Niveau zu halten berechnen wir hier eine Einrichtungsfallpauschale.
PMG verfügt als Unternehmen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die bei Kunden durch PMG verursachte Vermögensschäden abdeckt.
Der Datenaustausch mit unseren Kunden kann auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax oder über eine Cloud-Lösung erfolgen.
Gerade in der Entgeltabrechnung sind verschiedenste Termine, wie zum Beispiel bei der Meldung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Lohnsteuer einzuhalten und die verspätete Abgabe ist häufig mit Bußgeldern oder Säumniszuschlägen behaftet. Aus diesem Grund erinnern wir unsere Kunden an die fällig werdenden Termine. Es liegt dann im Verantwortungsbereich des Kunden die erforderlichen Informationen rechtzeitig beizubringen.